Keine Barrierefreiheit

 

Die Gebäude, Bahnsteige und Kabinen der Predigtstuhlbahn stehen unter Denkmalschutz. Nachdem die baulichen Anlagen nicht verändert werden dürfen, verfügt die Predigtstuhlbahn über keinen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen und in die Kabinen.

Eine Beförderung von Rollstuhlfahrern ist folglich nicht möglich.

Es können daher leider aktuell nur gehbehinderte Personen befördert werden, die selbständig gehfähig sind und über zusammenklappbare Fortbewegungshilfen verfügen. 

Sofern ein Behindertenausweis mit einem eingetragenen „B“ vorliegt, gelten die regulären Fahrpreise, allerdings fährt die Begleitperson gratis mit der Predigtstuhlbahn.